AGB & Widerruf Shop

Allgemeine Bedingungen zum Konzertvertrag

1. Projektrahmen

Das Ensemble steht dem Projekt laut Projektplan gemäß Punkten 1 und 10 des Vertrages zur Verfügung. Der Ver­anstalter infor­miert das Ensemble bei Vertragsabschluss über die weiteren Mitwirkenden in dem Projekt. Kurzfristige Ände­rungen und Ergänzungen des Projektrahmens bedürfen stets einer ausdrücklichen und schriftlichen Zustim­mung des En­sembles. Zusatzleistungen wie Proben- oder Konzertmitschnitte, Liveübertragungen, öffentliche Gene­ralproben, Kinderkon­zerte oder Teilnahme an einem Gottesdienst oder an einer Andacht oder Ähnliches sind nur in Abspra­che zwischen Veran­stalter und Ensemble mög­lich und sind beim Ver­tragsabschluss schriftlich festzuhalten.

2. Honorare, Steuern und Abgaben

Der Veranstalter zahlt das unter Punkt 6 des Vertrages vereinbarte Honorar innerhalb drei Werktage nach dem Projekten­de per Überweisung auf das un­ten genannte Konto des Ensembles. Das Honorar schließt, soweit nicht ausdrück­lich anders ver­einbart, alle Ne­benkosten, Steuern, Spesen und Provi­sionen ein. Das Ensemble verpflichtet sich mit der Un­terzeichnung des Vertra­ges, die ihm oblie­genden Steuern und Abga­ben (inklusive Künstlersozialabgabe) aus dem Honorar eigenständig ab­zuführen. Das Ensemble ist laut § 4 Nr.20a des UStG von der Umsatzs­teuer befreit.

3. Ausfall, Absage

Sollten bei einem der Vertragspartner Gründe eintreten, die die Erfüllung des Vertrages verhindern oder seine Erfüllung in Frage stellen, so hat er unverzüglich nach Kenntnis dieser Gründe den anderen Vertragspartner zu benachrichtigen. Bei Erkrankung eines Ensemblemitglieds bemüht sich das Ensemblemanagement um vollwertigen Ersatz. Ist dies nicht möglich und verkleinert sich die Ensemblebesetzung demgemäß, so ist der Veranstalter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. tritt eine entsprechende Ermäßigung des Honorars ein. Erscheint das Ensemble nicht zu den vereinbarten Terminen oder erbringt aus anderen Gründen nicht die vereinbarte Leistung, ist das Honorar entsprechend zu kürzen oder fällt ganz weg. Bei Absage des Ensembles sorgt dieses für einen gleichwertigen Ersatz, der vom Veranstalter akzeptiert werden muss. Kommt der Veranstalter mit der Annahme der Dienste des Ensembles in Verzug, so kann das Ensemble für die nicht geleisteten Dienste das vereinbarte Honorar verlangen, ohne zur Nach- oder Ersatzleistung verpflichtet zu sein. § 615 Satz 2 BGB wird abbedungen.

Die Honorare der Mitwirkenden werden wie folgt aufgeteilt: 50% Projektvorbereitungshonorar, 50% Durchführungshonorar.

Der Veranstalter kann die Dienste des Ensembles ganz oder teilweise vor Projektbeginn stornieren (Vertragsrücktritt). Bei Absage des Projektes seitens des Veranstalters werden folgende Anteile der Durchführungshonorare fällig:

– bei Absage bis 4 Wochen und ein Tag vor Projektbeginn: 50% der restlichen, tatsächlichen Ausfallsumme*
– bei Absage ab 4 Wochen vor Projektbeginn: 80% der restlichen, tatsächlichen Ausfallsumme.
– Die Projektvorbereitungshonorare, das Organisationshonorar und evtl. bereits entstandene Kosten und Pauschalen (wie Hotel- und Reisebuchungen) bleiben in Gänze fällig.

*Tatsächliche Ausfallsumme: sollten die einzelnen angefragten MusikerInnen im Zeitraum des stornierten Projektes in ihrer Eigenschaft als MusikerInnen andere Einnahmen erwirtschaften, werden diese Einkünfte vom ursprünglich ausgehandelten Durchführungshonorar abgezogen.

Das Ensemble muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was es infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die dem Ensemble zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandene Kosten und Pauschalen werden vom Veranstalter erstattet.Kann das Projekt wegen höherer Gewalt, unabwendbaren behördlichen Maßnahmen oder Streik nicht stattfinden, ist das Ensemble von der Dienstverpflichtung und der Veranstalter von der Zahlung des Honorars entbunden, außer es besteht von Seiten des Veranstalters eine entsprechende Versicherung. In diesem Fall steht dem Ensemble der versicherte Anteil seines Honorars sowie der Fahrtkosten zu. Sofern das Ensemble bereits Teile der Leistung erbracht hat, wird in jedem Fall das anteilige Honorar geschuldet. Dies gilt auch für dem Ensemble bereits entstandene Kosten und Pauschalen.

4. Aufzeichnungen

Ohne vorherige Zustimmung durch das Ensemble dürfen keine Foto-, Audio- oder Videoaufzeichnun­gen und keine Über­tragung oder jede andere Art der Veröffentlichung der Proben, und/oder des Konzerts in Rundfunk, Fernsehen oder online er­folgen. Das Ensemble kann für interne Zwecke Foto-, Audio- und Videoaufzeichnun­gen von Proben und Konzerten erstellen. Eine späte Veröffentlichung erfolgt erst nach Zustimmung aller Beteiligten, die vom Ensemble zusätzlich einge­holt wird.

5. Politische und werbende Veranstaltungen

Politische Veranstaltungen, Veranstaltungen von Parteien oder Veranstaltungen, die kommerziellen Wer­bezwecken die­nen, sind dem Ensemble vor der Vertragsschließung als solche zu benennen. Verstößt der Veranstal­ter gegen diese Verpflich­tung, kann das Ensemble die Erbringung der Leistung ganz oder teilweise verweigern, ohne sei­nen Anspruch auf das vollständige Honorar zu verlieren.

6. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit des beiderseitigen Einverständnis­ses und der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Be­stimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestim­mung eine dieser Be­stimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Widerrufsbelehrung Shop

Sie haben das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Ensemble Schirokko Hamburg GbR
Hellkamp 76
D-20255 Hamburg
Tel: 0177 779 2550
E-Mail: info@ensemble-schirokko.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss – bzw. Erlöschensgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an uns zurück.)

An:
Ensemble Schirokko Hamburg GbR
Hellkamp 76
D-20255 Hamburg
Tel: 0177 779 2550
E-Mail: info@ensemble-schirokko.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*): bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen
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